Das deutsche Arbeitnehmerurheberrecht als Querschnittsmaterie zwischen Arbeitsrecht und Urheberrecht ist hinsichtlich der im Arbeitsverhältnis erstellten Werke von zwei konträren Grundsätzen geprägt. Dem arbeitsrechtlichen Grundsatz von der Berechtigung des Arbeitgebers am Arbeitsergebnis steht der das deutsche Urheberrecht beherrschende Grundsatz des Schöpferprinzips gegenüber. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei Werken im Sinne des § 43 UrhG. Die Untersuchung richtet sich an den in der Praxis mit dem Arbeitnehmerurheberrecht befaßten Leser und führt ihn in die Materie ein. Es werden Vertragsmuster und tarifvertragliche Regelungen zum Arbeitnehmerurheberrecht dargestellt und untersucht. Ergänzend werden die derzeitigen Reformvorschläge zum Arbeitnehmerurheberrecht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf § 43 UrhG und § 69b UrhG analysiert. Abschließend wird ein eigener praxisorientierter Reformvorschlag unterbreitet.
Diese kann sich für das Arbeitsverhältnis im Gesetz , einem Tarifvertrag , einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag finden . Spezielle gesetzliche Rechtsgrundlagen für die Verpflichtung zur Einräumung von Nutzungsrechten fehlen ...
Pflicht zur Einräumung von Nutzungsrechten kommt zunächst der Arbeitsvertrag in Betracht. ... 378 Barthel, Arbeitnehmerurheberrechte in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, S.39; vgl. auch Wandtke, Die Rechte der ...
... die Hauptleistungspflicht des Arbeitsvertrages ist.565 Pflichtwerke werden arbeitsvertraglich geschuldet im Gegensatz ... Arbeitnehmerurheberrechte in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen [Rechtslage vor dem ...
Barthel, Thomas, Arbeitnehmerurheberrechte in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, zugleich ein Reformvorschlag zum Arbeitnehmerurheberrecht, Frankfurt a.M. 2002. Bayreuther, Frank, Zum Verhältnis zwischen ...
Wit, Severin de, van der Burg, Marc, van der Meerakker, Wilma, Berghuis, Bas, Overdijk, Tjeerd, Veltman, Michael in: Europäische Kommission, Studie Q 190, Contracts regarding Intellectual Property Rights (assignments and licenses) and ...
Bartenbach/Volz, ArbNErfvergütung) BARTHEL , Thomas, Arbeitnehmerurheberrechte in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen – zugleich ein Reformvorschlag zum Arbeitnehmerurheberrecht, Frankfurt 2002 BAUMGARTEN , Hans, ...
Ausland: Türkei: Art 16 Abs 1 V0 551 Schrifttum: Barthel Arbeitnehmerurheberrechte in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, Diss Berlin 2001; Bayreuther Zum Verhältnis zwischen Arbeits-, Urheber— und ...
Barthel, Thomas: Arbeitnehmerurheberrecht in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, Zugleich ein Reformvorschlag zum Arbeitnehmerurheberrecht, Frankfurt a. M. 2002 (zugl. Diss. HumboldtUniv.
Im Einzelfall ist dies im Rahmen der Auslegung des Arbeitsvertrages nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln.389 Bei der Bestimmung der Hauptpflicht sind auch höherrangige Rechtsquellen wie Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit ...
Deutsche Nationalbibliographie und Bibliographie der im Ausland erschienenen deutschsprachigen Veröffentlichungen: Hochschulschriften. Monatliches Verzeichnis. Reihe H