Beschäftigungssicherung ist eine zentrale Aufgabe der Gewerkschaften und Betriebsräte. Grundsätzlich wird sie von beiden Parteien getrennt im Rahmen ihrer jeweiligen Regelungskompetenz durchgeführt. Um die Sicherung der Arbeitsplätze effektiv zu gestalten und lebenspraktische Lösungen zu finden, gehen Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat nunmehr einen neuen Weg und schließen gemeinsam sogenannte «dreiseitige Vereinbarungen». Die dogmatische Einordnung dieser Chimären des kollektiven Arbeitsrechts und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten nimmt diese Arbeit in den Blick. Ausgangspunkt ist die Frage nach der Rechtsnatur dreiseitiger Vereinbarungen. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem vom Bundesarbeitsgericht kreierten «Gebot der Rechtsquellenklarheit» sowie der Frage nach der Begrenzung von Tarifsozialplanforderungen zu. Im Anschluss daran werden die Rechtsfolgen dreiseitiger Vereinbarungen untersucht. Ausgehend von der unterschiedlichen rechtlichen Einordnung als Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder als Kombination aus beiden Regelungsinstrumenten geht die Autorin zunächst dem Aspekt der Teil-/Gesamtnichtigkeit nach. Ferner werden mögliche Beendigungstatbestände und Sanktionsmöglichkeiten von Gewerkschaft und Betriebsrat bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen eine dreiseitige Vereinbarung diskutiert. Abschließend wird die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen um dreiseitige Vereinbarungen erörtert.
Interinstitutionelle Vereinbarungen dienen der Politikkoordinierung und Konfliktlösung zwischen den EU-Institutionen. Sie ermöglichen ein effizientes Regieren in der EU und wirken als Wegbereiter des institutionellen Wandels.
... dreiseitige Beschlüsse gefasst. 2. Gesetzliche und private Krankenversicherung Wenn auf der Seite der Leistungserbringer die ... Vereinbarungen vorgesehen; aber auch die Rahmenvereinbarung auf Bundesebene zur gesonderten Finanzierung von ...
... Vereinbarungen geht. In diesen Fällen wenden Rechtsprechung und Schrifttum ebenfalls die Grundsätze der ... Dreiseitige Vereinbarungen, S. 126, die der Ansicht ist, dass der 1. Senat nach wie vor die Grundsätze der Gesetzesauslegung ...
... Dreiseitige Vereinbarungen . Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber , Gewerkschaft und Betriebsrat , Frankfurt am Main 2009 [ zit .: Ruch , Dreiseitige Vereinbarungen ] Ruffert , Matthias , Vorrang der Verfassung und Eigenständigkeit des ...
... dreiseitigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber(verband), Gewerkschaft und Betriebsrat zurück: Eine unzulässige ... dreiseitige Vereinbarungen daran scheitern, daß entgegen dem Gebot der Normenklarheit nicht erkennbar ist, ob es ...
... Symposion AGBG und AVB [1993], 61, 97; STANGE 261 f.; PRÖLSS/MARTIN/VoIT § 63 Rn 38 [der derartige Klauseln sogar für überraschend gem. § 3 AGBG erachtet]; a.A. BRUCK/MÖLLER § 63 Anm. 29 [allerdings ohne Berücksichtigung des AGBG]). Der ...
... dreiseitigen Verhandlungen über freiwilligen Lohnverzicht zu entwerfen. Es stellt zwei zentrale Thesen auf. Erstens ... dreiseitige Vereinbarungen über Einkommenspolitik von allen Beteiligten als problemlösend angesehen werden können ...
... dreiseitige Vereinbarungen konkretisierungsfähiges öffentlich - rechtliches Rechtsverhältnis denkbar ist . Es sind zwar insbesondere im Belegarzt- und Notfallwesen Ver- einbarungen zwischen Krankenhaus und Kassenarzt denkbar . Als ...
... beschlossen werden.113 Die Bedienung von Aktien mit einem Umtauschrecht oder Bezugsrecht ist nicht vorgesehen . Teilweise wird im Schrifttum die Auffassung vertreten , daß die in § 192 AktG genannten Zwecke nicht abschließend ...
... Vereinbarung zur nationalen Einkommenspolitik Die finnischen nationalen Einkommenspolitikvereinbarungen, auch als umfassende Einkommenspolitikvereinbarungen bekannt, sind dreiseitige Vereinbarungen zwischen finnischen Gewerkschaften ...