Die bestehenden Konfliktlösungsinstrumente im SGB V sind auf bipolare Rechtsbeziehungen ausgerichtet. Für das Vertragsarztrecht ist das Schiedsamt (§ 89 SGB V) bedeutsam; Konflikte im Krankenhausbereich lösen die in § 114 SGB V und § 18a KHG genannten Schiedsstellen. Die Grenzen zwischen den Sektoren lösen sich allerdings zunehmend auf. Normen wie § 115b SGB V oder § 116b SGB V erfordern den Abschluss dreiseitiger Verträge, und auch Gremien wie der Bewertungsausschuss nach § 87 SGB V werden immer öfter mit Fragen konfrontiert, die sowohl Ärzte als auch Krankenhäuser betreffen. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer neuen Konfliktlösungsstrategie. Vorgeschlagen wird die Etablierung eines "sektorenübergreifenden Entscheidungsgremiums" im SGB V, das eine spezifische, nicht durch die Versorgungsgrenzen beschränkte Kompetenz entwickeln soll, die in Zukunft von immer größerer Bedeutung werden dürfte. Das Werk ist als Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entstanden.