Die zwangsweise Vergabe von Brechmittel zur Beweisgewinnung im Strafprozess war lange Zeit in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Erst der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte stellte in seinem Urteil aus dem Jahre 2006 schliesslich klar, dass die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln rechtswidrig ist. Vor dem Hintergrund zweier Todesfalle im Zusammenhang mit derartigen Zwangsmassnahmen ist Gegenstand der Arbeit eine Darstellung der Rechtsprechung und der Literatur sowie die Prufung der Frage, ob nicht bereits nach deutschen Recht die zwangsweise Brechmittelvergabe unzulassig ist. Massstab dafur sind die StPO (insbes. 81a StPO) und die die Grundrechte. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl das einfache Recht als auch das Verfassungsrecht Brechmitteleinsatze untersagen.