Polizei- und Ordnungsrecht: mit Versammlungsrecht
Polizei- und Ordnungsrecht: mit Versammlungsrecht
Polizei- und Ordnungsrecht: mit Versammlungsrecht
Polizei- und Ordnungsrecht
Unter dem Aspekt des Art . 102 GG ( Verbot der Todesstrafe ) erweckt diese Regelung keine Bedenken , da ein der Gefahrenabwehr dienender Todesschuss einen gänzlich anderen Rechtscharakter als eine Kriminalstrafe aufweist .
Das Buch bietet eine Einführung in das Polizei- und Ordnungsrecht des Bundes und der Länder.
Polizei- und Ordnungsrecht
Das Polizei- und Ordnungsrecht unterliegt einem standigen Wandel, zugleich ist es regelmaaig Prufungsgegenstand sowohl im Pflichtfach- als auch im Schwerpunktbereich.
Polizei- und Ordnungsrecht: sowie Grundzüge des Versammlungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts
... Straßenverkehrs zuständig (Ordnungsbehörden sind demgegenüber nach § 48 II 1 OBG lediglich für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ... die Ordnungsbehörde nicht rechtzeitig erreichbar ist. Rechtmäßigkeiteinerordnungsbehördlichen ...
... die Ordnungsbehörden zuständig. Es besteht zwar zunächst eine Not- bzw Eilzuständigkeit der Polizei, die aber nur ... Straßenverkehrs. Dabei kann es sich allerdings im Einzelfall auch um Aufgaben der Ordnungsbehörden handeln43. IÜ ...
... Die informatorische Rechtsstellung des Bürgers, 2001, 42 f. 58 Allgemein Grzeszick, in: Maunz/Dürig, Art. 20, Erl. VII, Rn. 22 ff.; Lücke, Begründungszwang und Verfassung, 1987, S. 50; Kugelmann, Die informatorische Rechtsstellung des ...